Die Gruppen der Turnabteilung finden jeweils nach den Regeln der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW statt. Die jeweils gültigen Bundesvorschriften/Verordnungen werden beachtet.
Auflagen:
- Es gilt immer die aktuell gültige Corona-Schutzverordnung des Landes.
- Zwischen verschiedenen Gruppen muss ein dauerhafter Abstand von 5 m eingehalten werden.
- Mit Teilnahme erklärt sich jeder Teilnehmer mit dem Hygienevorschriften einverstanden.
- Alle Personen kommen in Sportsachen zum Training. Die Umkleidekabinen und Duschen bleiben geschlossen.
- Es gilt die Maskenpflicht beim Betreten des Sportplatzes/Rasenplatzes. Während des Trainings kann die Maske abgelegt werden.
- Unter Beachtung der Hygienevorschriften ist die Nutzung der Toiletten erlaubt (sobald die Genehmigung von der Stadt Borken vorliegt).
- Jeder Trainer muss eine Anwesenheitsliste für jede Stunde mit Vorname und Name führen (Ort, Datum, Uhrzeit). Dem Übungsleiter liegen die Kontaktdaten (Adresse und Telefonnummer) von den Teilnehmern vor, um diese direkt bei Aufforderung weiter leiten zu können.
- Zwischen verschiedenen Gruppen wird eine Pause von mindestens 15 Minuten eingehalten. Wenn genügend Abstand beim Ankommen und Gehen gewahrt werden kann, ist dies nicht notwendig.
- Bei jeglichen Krankheitssymptome darf weder der Übungsleiter noch ein Teilnehmer das Sportgelände betreten.
- Alle Teilnehmer verlassen nach der Stunde direkt das Sportgelände.
- Bei Regen fällt die Stunde aus.
- Alle müssen die Anweisungen der Übungsleiter und Gruppenhelfer folgen.