Die Gruppen der Turnabteilung finden jeweils nur nach den Regeln der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW statt. Die jeweils gültigen Bundesvorschriften/Verordnungen werden beachtet.
Auflagen:
- Es gilt immer die aktuell gültige Corona-Schutzverordnung des Landes.
- Mit Teilnahme erklärt sich jeder Teilnehmer mit dem Hygienevorschriften einverstanden.
- Liegt die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen im Kreis Borken oder im Land NRW an fünf Tagen hintereinander bei dem Wert von 35 oder darüber, gilt für den Sport in der Turnhalle die 3G-Regel: Alle Personen ab Schuleintritt müssen geimpft, genesen oder getestet (max. 48 h alt) sein.
- Schüler gelten aufgrund der verpflichtenden Testungen in den Schulen grundsätzlich als getestet. Ein Schüler-Ausweis muss entsprechend vorgezeigt werden, wenn nicht aufgrund des Alters klar ist, dass der Teilnehmer die Schule besucht. Wenn der Verantwortliche aufgrund der persönlichen Bekanntschaft sicher weiß, dass ein Teilnehmer die Schule besucht, ist dies auch ausreichend.
- Die Nachweise einer Immunisierung oder Testung sind beim Zutritt beim verantwortlichen Trainer/Übungsleiter vorzuzeigen. Immunisierte Personen können einmalig den Nachweis vorzeigen, wenn diese damit einverstanden ist, dass der Verantwortliche sich notieren darf, dass der Teilnehmer immunisiert ist.
- Bei jeglichen Krankheitssymptome darf weder der Übungsleiter noch ein Teilnehmer das Sportgelände betreten.
Ansprechpartner für die Turnabteilung ist Birgit Hollstegge.
Stand: 20.08.2021