Die Gruppen der Turnabteilung finden jeweils nur nach den Regeln der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW statt. Die jeweils gültigen Bundesvorschriften / Verordnungen werden beachtet.
Auflagen:
- Es gilt immer die aktuell gültige Corona-Schutzverordnung des Landes.
- Mit Teilnahme erklärt sich jeder Teilnehmer mit dem Hygienevorschriften einverstanden.
- Sport im Freien:
2G Für die gemeinsame Sportausübung draußen gilt, dass nur immunisierte Personen teilnehmen dürfen (geimpft/genesen). Für Training und Wettkampfsport in offiziellen Ligen ist übergangsweise die Teilnahme für Nicht-Immunisierte auch mit einer ersten Impfung und zusätzlichem PCR-Test (48 Stunden) möglich. - Sport drinnen: 2G+ oder Boosterimpfung
Für die gemeinsame Sportausübung drinnen gilt die 2G+-Regelung (geimpft oder genesen mit zusätzlichem Test oder mit einer Boosterimpfung). Das heißt, es dürfen nur immunisierte Personen teilnehmen (geimpft/genesen), die darüber hinaus noch über einen aktuell gültigen Testnachweis (Antigen-Schnelltest max. 24 Std. alt; PCR-Test max. 48 Std. alt) oder über eine Auffrischungsimpfung (Booster) verfügen. Für Training und Wettkampfsport in offiziellen Ligen ist übergangsweise die Teilnahme für Nicht-Immunisierte auch mit einer ersten Impfung und zusätzlichem PCR-Test (48 Stunden) möglich. - Kinder bis zum Schuleintritt
Kinder bis zum Schuleintritt sind den immunisierten Personen gleichgestellt. Eltern, die aktiv am Sportgeschehen beim Eltern-Kind-Turnen teilnehmen, fallen unter die 2G+ Regel. Bei Begleitpersonen/Hilfe in der Umkleide gilt 2G. - Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten aufgrund ihres Alters als Schülerinnen und Schüler und benötigen weder einen Testnachweis noch eine Schulbescheinigung.
Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren müssen die 2G+ Regel erfüllen (geimpft oder genesen und getestet). Sie müssen immunisiert ein. Schultests gelten nicht als Immunisierungsnachweis. Das zusätzliche Testerfordernis „+“ kann durch einen Schul-Testnachweis (Schülerausweis ist ausreichend) oder eine Boosterimpfung erfüllt werden. - Jugendliche, die keine Schüler mehr sind und Erwachsene
Bei Jugendlichen, die keine Schüler mehr sind und bei Erwachsenen gilt die 2G+ Regel (geimpft oder genesen mit zusätzlichem Test oder mit einer Boosterimpfung). - Die Nachweise einer Immunisierung oder Testung sind beim Zutritt beim verantwortlichen Trainer/Übungsleiter vorzuzeigen. Immunisierte Personen können einmalig den Nachweis vorzeigen, wenn diese damit einverstanden ist, dass der Verantwortliche sich notieren darf, dass der Teilnehmer immunisiert ist.
- Soweit die Teilnahme nur mit einem Testnachweis zulässig ist, kann ersatzweise auch ein Schnelltest unter der Aufsicht einer fachkundigen, geschulten oder unterwiesenen Person erfolgen (Vor-Ort-Testung).
- Bei jeglichen Krankheitssymptome darf weder der Übungsleiter noch ein Teilnehmer das Sportgelände betreten.
- Trainer*innen und Übungsleiter*innen müssen 2G Status (immunisiert) oder einen offiziellen Test nachweisen, der nicht älter als 24 Stunden ist (Antigen-Schnelltest) bzw. 48 Std. (PCR-Test) ist. Bei fehlender Immunisierung muss bei der gesamten Ausübung der Tätigkeit eine Maske getragen werden.
Stand: 11.01.2022